(AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fördermitglieder Kinderheim Kleine Strolche e. V.

Nutzungsbedingungen, Anmeldeoptionen, Zahlungsweisen, Kündigungsfristen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fördermitglieder enthalten alle Informationen über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Fördermitgliedschaft beim Kinderheim Kleine Strolche e. V.

  • 1 – Abschluss einer Fördermitgliedschaft

(1)  Für die Anmeldung als Fördermitglied ist ein Mitgliedsantrag schriftlich oder online auf der Homepage des Kinderheims Kleine Strolche e. V. auszufüllen und an das Kinderheim zu senden.

(2)  Der Abschluss einer Fördermitgliedschaft von Minderjährigen unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

(3)  Bei Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung, ist das Kinderheim Kleine Strolche e. V. unverzüglich zu informieren.

  • 2 – Laufzeit und Kündigung der Fördermitgliedschaft

(1)   Die Fördermitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Fördermitglied jederzeit schriftlich gekündigt werden.

(2)   Um das Kündigungsrecht auszuüben, muss das Kinderheim Kleine Strolche e. V. mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss den Fördermitgliedsantrag zu kündigen, informiert werden. Die Kündigung ist zu richten an: Kinderheim Kleine Strolche e. V., Bücker Str. 3, 27330 Asendorf/Graue.

(3)   Bei Todesfall erlischt die Fördermitgliedschaft durch Tod, Erlöschen der Rechtspersönlichkeit, Kündigung oder Ausschluss aus dem Verein.

(4)   Fördermitglieder können aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sie

  1. a) schuldhaft in grober Weise gegen die Satzung verstoßen oder die Interessen des Vereins verletzen
  2. b) mit der Zahlung des monatlichen Beitrages 3 Monate in Rückstand sind.
  • 3 – Mitgliedsbeitrag

(1)  Es gilt der auf dem Mitgliedsantrag vom Fördermitglied eingetragene bzw. angekreuzte Beitrag.

(2)  Der Beitrag ist grundsätzlich, ohne Rechnungsstellung in der gültigen Höhe bis zur Kündigung zu entrichten.

  • 5 Zahlung und Fälligkeit

(1)   Der Mitgliedsbeitrag ist bei monatlicher Zahlungsweise jeweils am 1. Tag eines Monats durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Die Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren erfolgt durch Erteilung eines SEPA Basismandats. Das Mitglied sichert zu, für die Deckung des Kontos Sorge zu tragen.

(2)  Mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschrift ist das Kinderheim Kleine Strolche e. V. innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum berechtigt, die Erstattung des belasteten Beitrages zu verlangen und für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen. Ebenso ist das Kinderheim Kleine Strolche e. V. berechtigt, im Verzugsfall anfallende Mahnkosten zu berechnen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbaren Bedingungen.

(3)   Bei Zahlungsverzug ist das Kinderheim Kleine Strolche e. V. berechtigt, die Gewährung von Vorteilen, welche sich aus der Fördermitgliedschaft ergeben, zu verweigern.

  • 6 – Vorteile und Leistungen

(1)  Fördermitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht sowie Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

(2)  Fördermitglieder sind berechtigt an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Die Mitgliederversammlung kann auch per Telefon- oder Videokonferenz oder vergleichbaren elektronischen Formaten erfolgen, wenn die Feststellung der Identität gesichert ist. In diesem Fall werden die Zugangsdaten den Mitgliedern per E-Mail übermittelt. Es wird in diesem Fall die E-Mail-Adresse verwendet, welche das jeweilige Mitglied dem Verein bekanntgegeben hat.

(3)  Unternehmensfördermitglieder erhalten eine Mitglieds-Urkunde und einen Aufsteller, mit denen sie Besucher und Kunden über ihr Engagement informieren können.

(4)  Fördermitglieder werden regelmäßig über die Aktivitäten des Vereins informiert.

(5)  Spenden und Mitgliedsbeiträge an das Kinderheim Kleine Strolche e. V. sind gemäß § 10 EStG steuerlich abzugsfähig. Alle Fördermitglieder erhalten einmal im Jahr eine Spendenbescheinigung

  • 7 – Datenschutz

(1)  Das Kinderheim Kleine Strolche e. V. nimmt den Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten sehr ernst und verpflichtet sich, die Privatsphäre der Kunden zu respektieren.

(2)  Die zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Mitgliederbetreuung für Fördermitglieder genutzt.

(3)  Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

  • 8 – Änderung der AGB

(1)   AGB-Änderungen werden nur wirksam, wenn diese dem Mitglied vorher schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt wurden.

(2)   Sofern das Mitglied innerhalb von 2 Wochen nicht widerspricht, gilt dies als Zustimmung zu den neuen AGB.

  • 9 – Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit ist das Kinderheim Kleine Strolche e. V. verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

Asendorf, den 25.06.2020